Kündigung erhalten – was tun? Die wichtigsten Schritte im Überblick

Mann sitzt verzweifelt mit Vertrag in der Hand
Eine Kündigung wirft viele Fragen auf. Dieser Überblick zeigt, welche Fristen Sie beachten müssen und wie Sie Ihre nächsten beruflichen Schritte strukturiert angehen.
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Inhaltsverzeichnis

Wissenswertes auf einen Blick zum Thema Kündigung

Sie haben eine Kündigung erhalten – was tun Sie jetzt zuerst?

Wichtig sind ein ruhiger Blick auf das Schreiben, die Einhaltung kurzer Fristen und eine frühzeitige Arbeitsuchendmeldung.

Dieser Beitrag bietet Arbeitnehmern aller Branchen und Karrierestufen eine klare Orientierung für die nächsten Schritte.

  • Kündigung und Umschlag sicher aufbewahren.
  • Datum des Zugangs sofort notieren.
  • Nichts ungeprüft unterschreiben.
  • Kündigungsfrist mit dem Arbeitsvertrag abgleichen.
  • Rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos melden.
  • Resturlaub und Arbeitszeugnis klären.
  • Frühzeitig mit der neuen Jobsuche beginnen.

Kündigung erhalten – was tun Sie in den ersten 24 Stunden?

Bewahren Sie zunächst Ruhe und prüfen Sie das Kündigungsschreiben sorgfältig.

Notieren Sie, an welchem Tag es Ihnen übergeben oder zugestellt wurde. Dieses Datum ist wichtig, weil davon unter anderem die Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage abhängt.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Eine Mitteilung ausschließlich per E-Mail, Messenger oder mündlich erfüllt die gesetzliche Schriftform grundsätzlich nicht. Das Schreiben muss außerdem eigenhändig unterschrieben sein.

Bestätigen Sie auf Wunsch lediglich den Empfang des Schreibens, nicht dessen inhaltliche Richtigkeit. Einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag sollten Sie nicht unter Zeitdruck unterschreiben, sondern vorher prüfen lassen.

Frau schaut überrascht auf eine schriftliche Kündigung

Welche Fristen müssen Sie nach der Kündigung beachten?

Melden Sie sich möglichst sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Liegen zwischen der Kenntnis der Kündigung und dem Beschäftigungsende weniger als drei Monate, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Erfahren Sie früher vom Ende des Arbeitsverhältnisses, gilt grundsätzlich eine Frist von spätestens drei Monaten vor dem letzten Arbeitstag.

Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung. Sind Sie nach dem Beschäftigungsende ohne neue Stelle, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zusätzlich arbeitslos melden.

Erst diese Meldung ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Bitte beachten Sie: Erfolgt die Arbeitsuchend- oder Arbeitslosmeldung verspätet, kann dies zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und damit zu finanziellen Einbußen führen. Melden Sie sich daher unbedingt fristgerecht bei der Agentur für Arbeit.

Wann sollten Sie die Kündigung prüfen lassen?

Lassen Sie die Kündigung schnell prüfen, wenn Sie Zweifel an der Kündigungsfrist, der Unterschrift oder dem Kündigungsgrund haben. Das gilt besonders bei einer fristlosen Kündigung, während einer Schwangerschaft, bei Schwerbehinderung oder wenn ein anderer besonderer Kündigungsschutz bestehen könnte.

Mann in Werkstatt erhält eine Kündigung

Möchten Sie gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen, müssen Sie in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang des schriftlichen Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam.

Der allgemeine Kündigungsschutz greift regelmäßig erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen gelten. Vertragliche oder tarifliche Regelungen sollten dennoch geprüft werden.

Was gilt für Resturlaub, Arbeitszeugnis und Unterlagen?

Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie Ihren verbleibenden Urlaub während der Kündigungsfrist nehmen können. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, ist er grundsätzlich finanziell abzugelten.

Bitten Sie außerdem um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das neben Art und Dauer Ihrer Tätigkeit auch Ihre Leistung und Ihr Verhalten bewertet. Auf ein schriftliches Zeugnis besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein gesetzlicher Anspruch.

Prüfen Sie zusätzlich:

  • letzte Gehaltsabrechnung und offene Zuschläge
  • Überstunden oder Zeitguthaben
  • Rückgabe von Arbeitsmitteln
  • Urlaubsbescheinigung
  • betriebliche Altersvorsorge und andere Zusatzleistungen
Frau am Rechner prüft einen Vertrag

Wie starten Sie nach der Kündigung mit der Jobsuche?

Beginnen Sie möglichst schon während der Kündigungsfrist mit Ihrer beruflichen Neuorientierung.

Überlegen Sie zunächst, welche Aufgaben, Branchen, Arbeitszeiten und Standorte für Sie infrage kommen. Aktualisieren Sie anschließend Ihren Lebenslauf, ergänzen Sie aktuelle Arbeitszeugnisse und passen Sie Ihr Anschreiben gezielt an die jeweilige Stelle an. Auch Bewerbungsprofile auf Jobportalen sollten vollständig und auf dem neuesten Stand sein.

2 Männer im Büro. Einer hält Kiste mit Büromaterialien und beginnt neuen Job

Für einen strukturierten Bewerbungsprozess helfen folgende Schritte:

  • berufliche Stärken, Erfahrungen und Ziele festhalten
  • passende Stellenangebote regelmäßig prüfen
  • Lebenslauf und Anschreiben individuell anpassen
  • Zeugnisse und Nachweise vollständig zusammenstellen
  • Vorstellungsgespräche und typische Fragen vorbereiten
  • Bewerbungen und Rückmeldungen übersichtlich dokumentieren

Unterstützung bei der Jobsuche erhalten Sie auch bei einem Personaldienstleister wie EXPERTS & TALENTS. Personalberater können gemeinsam mit Ihnen passende berufliche Möglichkeiten prüfen, Kontakte zu Unternehmen herstellen und Sie während des Bewerbungsprozesses begleiten.

EXPERTS & TALENTS bietet dafür unter anderem einen JobfinderInitiativbewerbung und Informationen zum eigenen Bewerbungsprozess an.

Im Vorstellungsgespräch reicht meist eine kurze und sachliche Erklärung zur Kündigung: „Mein Arbeitsverhältnis wurde aus betrieblichen Gründen beendet. Nun suche ich eine Position, in der ich meine Erfahrung langfristig einbringen kann.“ Bleiben Sie ehrlich, richten Sie den Blick nach vorn und sprechen Sie nicht negativ über Ihren bisherigen Arbeitgeber.

Passende Unterstützung finden Sie in unseren weiterführenden Beiträgen:

Welche Do’s und Don’ts helfen nach der Kündigung?

Dos:

✅ Fristen und Termine schriftlich festhalten

✅ Arbeitsvertrag und Kündigung vergleichen

✅ frühzeitig professionelle Beratung einholen

✅ Unterlagen vollständig sichern

✅ aktiv nach einer neuen Stelle suchen

Don’ts:

❌ vorschnell Verträge oder Erklärungen unterschreiben

❌ die Arbeitsuchendmeldung aufschieben

❌ aus Ärger unüberlegte Nachrichten versenden

❌ Bewerbungen ohne klare Strategie verschicken

❌ die Kündigung im Gespräch rechtfertigen oder verschweigen

Mann verlässt enttäuscht das Büro mit gepackter Kiste

Was ist das Fazit, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben?

Kündigung erhalten – was tun?

Handeln Sie ruhig, aber zügig: Notieren Sie das Zugangsdatum, prüfen Sie das Schreiben und beachten Sie die Fristen für Arbeitsuchendmeldung und Kündigungsschutzklage. Klären Sie anschließend Resturlaub, Zeugnis und offene Ansprüche. Mit vollständigen Unterlagen und einer klaren Bewerbungsstrategie kann die Kündigung zum Ausgangspunkt für einen erfolgreichen beruflichen Neustart werden.

FAQ: Welche Fragen werden nach einer Kündigung häufig gestellt?

Bekomme ich nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung?

Nein, eine Abfindung gehört nicht automatisch zu jeder Kündigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann beispielsweise bei einer betriebsbedingten Kündigung ein Anspruch nach § 1a Kündigungsschutzgesetz entstehen, wenn der Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot macht.

Muss ich mich trotz Kündigungsschutzklage arbeitsuchend melden?

Ja. Halten Sie die Meldefristen vorsorglich ein, auch wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen. So vermeiden Sie mögliche finanzielle Nachteile.

Muss ich während der Kündigungsfrist weiterarbeiten?

Grundsätzlich besteht das Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungsdatum fort. Etwas anderes gilt, wenn Sie Urlaub nehmen, arbeitsunfähig sind oder wirksam freigestellt wurden.

Darf ich mich sofort auf neue Stellen bewerben?

Ja, und ein früher Start ist sinnvoll. Dadurch erhöhen Sie die Chance, ohne längere Unterbrechung in eine neue Beschäftigung zu wechseln.

Über die Autorin

Julia ist Mitarbeiterin im Bereich Personalmarketing und Employer Branding bei EXPERTS & TALENTS. Zusätzlich schreibt Sie als Autorin Blogbeiträge, Ratgeber und Karrieretipps.

Sie liebt es, ihr Wissen und ihre Erfahrungen zu teilen, um anderen bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen und Einblicke in viele unterschiedliche Bereiche unserer Arbeitswelt zu geben.

– Julia Möller
Expertin für Personalmarketing und Employer Branding

Portraitbild von Julia Möller, Mitarbeiterin bei EXPERTS & TALENTS Dresden

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Quellen & Weiterführende Links

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